Gesuch temporäre Reklame
Veranstalten Sie einen Anlass?
Wollen Sie eine unbeleuchtete Reklametafel am Strassenrand aufstellen?
Dann bitten wir Sie, das Gesuchsformular auszufüllen und an das Bauamt Triengen zu senden.
Voraussetzungen:
Der Anlass muss einen Bezug zur Region haben.
Das Gesuch muss mind. 1 Woche vor dem Aufstellen der Reklame dem Bauamt Triengen, Oberdorf 2, 6234 Triengen, eingereicht werden
Der Abstand vom Fahrbahn zum äusseren Rand der Reklamentafel muss mindestens 3 Meter betragen.
Die Verkehrssicherheit darf nicht gefährdet werden
Dem Gesuch ist ein Übersichtsplan oder eine Skizze (A4) mit den eingezeichneten Standorten beizulegen.
Die Reklamentafel darf nicht beleuchtet werden.
Die Reklamentafel sind spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung / dem Anlass zu entfernen.
Freistehende Strassenreklamen (temporäre Reklamen) dürfen eine Reklamenfläche von höchstens 10 m3 aufweisen.
Beim Grundstückeigentümer muss der Reklame schriftlich zustimmen.
Informationen
- Datum
- 13. Januar 2009
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Triengen
Dokumente
Name | |||
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Gesuch Temporare Reklame (PDF, 29.82 kB) | Download | 0 | Gesuch Temporare Reklame |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Bauamt | 041 935 44 63 | bauamt@triengen.ch |