Förderprogramm
Für das Jahr 2025 wurden drei Massnahmen zur Unterstützung der Energieeffizienz erarbeitet.
Massnahmen für das Jahr 2025
- Vergünstigung der General- und Halbtaxabonnements für Trienger Einwohner und Einwohnerinnen. Sobald eines dieser beiden Abonnements im Jahr 2025 gekauft oder verlängert wird, kann einmalig von CHF 10.- Förderbeitrag profitiert werden. Nehmen Sie mit dem Bauamt Kontakt auf um den Förderbeitrag zu beantragen. Es wird eine Rechnungskopie sowie die Zahlungsbestätigung benötigt. Der Betrag wird bar in der Gemeindeverwaltung Triengen ausgezahlt.
- Die Gemeinde unterstützt Sanierungen und den Ersatz von Leuchtmitteln mit einem attraktiven Förderprogramm für LED-Beleuchtung. Sie erhalten 20% Rabatt auf LED-Leuchtmittel – bis zu einem maximalen Förderbetrag von CHF 100.–. Dieses Angebot gilt nur für Sanierungen und Ersatz, nicht für Neubauten. Eine Kaufquittung wird benötigt.
- Ersetzen Sie Ihren Elektroboiler durch einen Wärmepumpen-Boiler und sichern Sie sich einen Förderbeitrag von CHF 500.-. Der Betrag wird pro Parzelle oder Stockwerkeigentümer gewährt. Es werden eine Zahlungsbestätigung und ein Arbeitsrapport der Sanitärfirma benötigt.
Förderprogramm Energie Kanton Luzern
Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung: Förderprogramm 2025
Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie hier.
Gebäudehülle
> Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
Haustechnik
> Wärmepumpe
> Holzfeuerungen
> Thermische Solaranlage
Analysen und Bauberatungen
> Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)
Gesamtsanierungen
> Umfassende Minergie-Gesamtsanierung
Neubauten
> Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)
Schauen Sie sich das „Erklärvideo: Das Gebäudeprogramm in der Zentralschweiz“ von Umwelt und Energie Luzern auf Video an
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