Bauamt - 4. Meldung Fertigstellung Kanalisationsanlagen

Die Meldekarte 4 ist zuzustellen, solange die Isolation an Wänden, Decken und Böden sichtbar ist und die Arbeiten kontrolliert werden können d.h. vor Beginn der Verputzarbeiten.
Sofern die fehlenden Unterlagen gemäss Baubewilligung bei Rohbauende nicht vorliegen, wird gestützt auf § 210 PBG die Einstellung der Bauarbeiten verfügt, mit Kostenfolgen zulasten der Bauherrschaft.

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