Beglaubigungen
Wir bitten Sie, für eine Beglaubigung einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigte Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten angebracht werden.
Beglaubigte Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei und Soziales | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |
Name | Download |
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