Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Triengen eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements im Gebiet Hofacker. Die Teilrevision sieht zwecks Bau einer neuen Sporthalle, neuer Aussensportanlagen und neuer Parkplätze für den Schul- und Sportbetrieb die Einzonung eines Grundstücks von der Reservezone in die Zone für öffentliche Zwecke und die Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht vor. Der Einzonungsbedarf konnte unter anderem mit dem kommunalen Sportanlagenkonzept nachgewiesen werden. Bei rund der Hälfte der Einzonungsfläche handelt es sich um Fruchtfolgeflächen, deren Beanspruchung durch eine Bodenverbesserung kompensiert wird. Die Änderungen sind recht- und zweckmässig, weshalb der Regierungsrat sie genehmigt hat.