Siedlungsentwässerung
Im Eigentum der Einwohnergemeinde sind 59 km Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Meteorwasser). Für den Unterhalt der gemeindeeigenen Leitungen besteht ein Unterhalts- und Sanierungsplan. An der ARA Surental in Triengen (Gemeindeverband) ist die Gemeinde beteiligt. Es sind 120 km Leitungen der Unterhaltsgenossenschaften und über 80 km Privatleitungen vorhanden. Weitere Leitungseigentümer sind Bund, Kanton und der Verband. Gesamthaft sind rund 270 km Leitungen in allen Ortsteilen zusammen bekannt.
Abwasseranlagen sind vom Eigentümer stets sachgerecht zu betreiben, zu kontrollieren und in vorschriftsgemässem Zustand zu erhalten. Zuständig und kostenpflichtig sind für die öffentlichen Abwasseranlagen die Gemeinde Triengen und für die privaten Abwasseranlagen der Eigentümer.
Kanalreinigungsarbeiten
Die periodische Kontroll- und Spülabreiten übernimmt die Gemeinde Triengen bis zum jeweiligen Hausanschlussschacht. Falls private Eigentümer gleichzeitig Kanalreinigungsabreiten vornehmen lassen will, können diese mittels Formular gemeldet werden.
Zuständigkeit baulicher und betrieblicher Unterhalt der Abwasserleitungen
Der Gemeinderat erlässt einen Unterhaltsplan für die Abwasseranlagen in der Gemeinde Triengen.
Kanalisationsanschlussgebühren
Die Gemeinde Triengen erhebt von den Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern eine Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren.
Zuständig für die Gemeinde Triengen ist das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger