Merkblatt Meldung Solaranlage
Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen des Bauens und des Kantons kann zusammengefasst und vereinfacht folgendes festgehalten werden:
- In ortbildgeschützten oder an inventarisierten, schützenswerten Objekten sind innerhalb und ausserhalb der Bauzonen alle Solaranlagen unabhängig der Fläche baubewilligungspflichtig.
- Alle nicht auf Dächern geplanten Solaranlagen über 20 m2 Fläche sind innerhalb und ausserhalb der Bauzone Baubewilligungspflichtig.
- Der Gebäudehülle und der Umgebung angepasste oder direkt auf dem Boden aufgestellte Solaranlagen bis zu 20 m2 sind innerhalb und ausserhalb der Bauzone in der Regel bewilligungsfrei und können ohne Meldungen der zuständigen Behörde erstellt werden.
- Auf Dächern genügen angepasste Solaranlagen über 20 m2 Fläche sind innerhalb und ausserhalb der Bauzone in der Regel baubewilligungsfrei. Sie sind jedoch 20 Tage vor der Erstellung der zuständigen Behörde zu melden.
- Solaranlagen gelten als der Gebäudehülle und der Umgebung angepasst, wenn sie den Gestaltungskriterien entsprechen. Bei Kulturdenkmälern oder in deren Umgebung gilt es weiter Anforderungen zu beachten.
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