Der Baukontrollstelle ist die Fertigstellung der inneren und äusseren Kanalisation 2 Tage vor Eindeckung der Gräben mitzuteilen. Der Bauherrschaft hat dafür zu sorgen, dass bei Etappierungen jeweils nach der Verlegung der Kanalisationsrohre das zuständige Ingenieurbüro Kost + Partner AG telefonisch zur Kontrolle avisiert wird. Ohne Kontrolle und Ergebnis des Ingenieurbüros Kost + Partner AG dürfen die Leitungen nicht eingedeckt werden. Allfällige Kosten für die Freilegung sowie eine nachträgliche Notwendige Überprüfung (z.B. mittels Kanalfernsehaufnahmen) müssen von der Bauherrschaft getragen werden.
Vor der Schlussabnahme aller Leitungen und Schächte sind dem Bauamt zwei Ausführungspläne sämtlicher Werkleitungen (Kanalisation, Meteorwasser, Retention) einzureichen.