Bauamt - Deklaration Wärmepumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind baubewilligungspflichtig, weil sie Lärm verursachen können. Die Bewilligungspflicht besteht bei Neubauten und bei Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen (z.B. Ersatz einer Heizung).



Um zu klären, ob eine Wärmepumpe die Lärmgrenzwerte einhält, muss die Bauherrschaft mit der Wärmepumpen-Deklaration den Lärm berechnen.

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