Bauamt - Deklaration Wärmepumpe
Um zu klären, ob eine Wärmepumpe die Lärmgrenzwerte einhält, muss die Bauherrschaft mit der Wärmepumpen-Deklaration den Lärm berechnen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachbereich Bauamt | 041 935 44 63 | bauamt@triengen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|