Prämienverbilligung
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse Luzern.
Preis
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |
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Gemeindekanzlei und Soziales | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |