Alimentenbevorschussung/-inkasso
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann.
Die Regionale Alimentenfachstelle ist im Rahmen eines Leistungsauftrages für die Gemeinde Triengen zuständig.
Kontakt:
Stadtverwaltung Sursee
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Telefon 041 926 90 67 / soziale.sicherheit@stadtsursee.ch
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Soziales | 041 935 44 53 | soziales@triengen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei und Soziales | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |
Name | Beschreibung |
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