Interimsausweis / Heimatausweis
Halten Sie sich während der Woche aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Interimsausweis mit der vollständigen Adresse in der Nebenwohnsitzgemeinde. Zudem wird die Dauer des Nebenwohnsitzdomizils benötigt. Die maximale Ausstelldauer beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bie Rückkehr ist der Interimsausweis wieder auf der Gemeindeverwaltung Triengen abzugeben.
Der Interimsausweis bestätigt, dass Sie Ihren melderechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Triengen haben. Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Triengen zurückkehren und Ihr Lebensmitteilpunkt weiterhin in Triengen ist.
Der Interimsausweis kann über unseren Online-Dienst oder direkt am Schalter bezogen werden.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei und Soziales | 041 935 44 55 | gemeindeverwaltung@triengen.ch |