Bürgerrechtswesen
Der Bereich Bürgerrechtswesen ist für die Vorprüfung der Gesuche um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts von Ausländerinnen und Ausländern zuständig. Ebenso werden die Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer sowie die Gesuche um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht geprüft. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Öffnungszeiten
Mo | 08.00 - 11.45 | 13.30 -17.00 Uhr |
Di | 08.00 - 11.45 | nachmittags geschlossen |
Mi | 08.00 - 11.45 | 13.30 -17.00 Uhr |
Do | 08.00 - 11.45 | 13.30 -17.00 Uhr |
Fr | 08.00 - 11.45 | nachmittags geschlossen |
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